Compliance Richtlinie
(Fassung: 12. Dezember 2021)
1. Die nachstehende Compliance-Richtlinie gilt für das Europa Forum Gebäudetechnik & -bau (EFGB).
2. Das Handeln des EUFOB leitet sich ab aus den der
Allgemeinheit dienenden gemeinnützigen Vereinszwecken und den zu deren
Erfüllung durchgeführten und durchzuführenden Maßnahmen.
3. Alles Handeln im EUFOB hat sich an den satzungsgemäß
festgeschriebenen Vereinszwecken zu orientieren. Diese beinhalten im Einzelnen:
- das Zusammenwirken aller geistigen Kräfte der Technik im Bewusstsein ethischer Verantwortung,
- die Pflege der Beziehungen zu den geistigen Kräften anderer Bereiche menschlichen Schaffens in den vielfältigen Einflussgebieten der Technik,
- die Förderung technischer Wissenschaft und Forschung,
- die Förderung des technischen Nachwuchses,
- die Pflege der Gemeinschaftsarbeit zur Förderung des fachlichen Erfahrungsaustausches und des allgemeinen technischen Fortschritts,
- die Schaffung von anerkannten Regeln der Technik und von Prüfzeichen in freiwilliger Selbstverantwortung der Technik.
4. Der EUFOB bekennt sich zur Einhaltung der jeweils
geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften und der internen Richtlinien. Er orientiert sich
bei seinem Handeln an den Werten der Integrität und Fairness sowie am Grundsatz
der Transparenz.
5. Der EUFOB bekennt sich insbesondere zur konsequenten
Einhaltung des nationalen und europäischen Kartellrechts und arbeitet
ausschließlich im Einklang mit diesen Vorschriften. Er verpflichtet sich
ferner, jedem kartellrechtswidrigen Verhalten im Rahmen oder im Umfeld seiner
satzungsmäßigen Aktivitäten aktiv entgegenzutreten.
6. Die Vereinsorgane haben für die Einhaltung der
jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften und der internen
Richtlinien zu sorgen und wirken auf deren Einhaltung hin.
7. Der EUFOB hat sich durch die Statuten,
Selbstverpflichtungen auferlegt, die der ständigen Verwirklichung dieses
Bekenntnisses dienen. Daneben dienen der Verwirklichung dieses Bekenntnisses,
die DSGVO sowie die Arbeitssicherheitsrichtlinien.
8. Alle Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Mitwirkende
des EUFOB sind verpflichtet, die oben genannten Regelungen sowie die
einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Sie sind
insbesondere verpflichtet, solche Handlungen zu unterlassen, die zu einer
Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit wegen Betrugs, Untreue,
Insolvenzstraftaten, Verstößen gegen Vorschriften zum Schutze des Wettbewerbs, Vorteilsgewährung
oder Bestechlichkeit führen können.
9. Jedes Verhalten, das einen Kartellverstoß, korruptes
Verhalten, unerwünschte Annahme von Geschenken im dienstlichen Umfeld,
Preisabsprachen mit Mitbewerbern oder einen sonstigen schwerwiegenden Verstoß
gegen dieses Bekenntnis darstellt oder einen solchen Verstoß unterstützt, ist
ausnahmslos untersagt.
Diese COMPLIANCE-RICHTLINIE wurde vom Vorstand des EUFOB beschlossen und tritt mit 12.Dezember 2021 in Kraft.