Compliance Richtlinie

 (Fassung: 12. Dezember 2021)
 


1. Die nachstehende Compliance-Richtlinie gilt für das Europa Forum Gebäudetechnik & -bau (EFGB).
 
2. Das Handeln des EUFOB leitet sich ab aus den der Allgemeinheit dienenden gemeinnützigen Vereinszwecken und den zu deren Erfüllung durchgeführten und durchzuführenden Maßnahmen.
 
3. Alles Handeln im EUFOB hat sich an den satzungsgemäß festgeschriebenen Vereinszwecken zu orientieren. Diese beinhalten im Einzelnen:
 
  • das Zusammenwirken aller geistigen Kräfte der Technik im Bewusstsein ethischer Verantwortung,
  • die Pflege der Beziehungen zu den geistigen Kräften anderer Bereiche menschlichen Schaffens in den vielfältigen Einflussgebieten der Technik,
  • die Förderung technischer Wissenschaft und Forschung,
  • die Förderung des technischen Nachwuchses,
  • die Pflege der Gemeinschaftsarbeit zur Förderung des fachlichen Erfahrungsaustausches und des allgemeinen technischen Fortschritts,
  • die Schaffung von anerkannten Regeln der Technik und von Prüfzeichen in freiwilliger Selbstverantwortung der Technik.
 
4. Der EUFOB bekennt sich zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften und  der internen Richtlinien. Er orientiert sich bei seinem Handeln an den Werten der Integrität und Fairness sowie am Grundsatz der Transparenz.
 
5. Der EUFOB bekennt sich insbesondere zur konsequenten Einhaltung des nationalen und europäischen Kartellrechts und arbeitet ausschließlich im Einklang mit diesen Vorschriften. Er verpflichtet sich ferner, jedem kartellrechtswidrigen Verhalten im Rahmen oder im Umfeld seiner satzungsmäßigen Aktivitäten aktiv entgegenzutreten.
 
6. Die Vereinsorgane haben für die Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften und der internen Richtlinien zu sorgen und wirken auf deren Einhaltung hin.
 
7. Der EUFOB hat sich durch die Statuten, Selbstverpflichtungen auferlegt, die der ständigen Verwirklichung dieses Bekenntnisses dienen. Daneben dienen der Verwirklichung dieses Bekenntnisses, die DSGVO sowie die Arbeitssicherheitsrichtlinien.
 
8. Alle Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Mitwirkende des EUFOB sind verpflichtet, die oben genannten Regelungen sowie die einschlägigen gesetzlichen und rechtlichen Vorschriften einzuhalten. Sie sind insbesondere verpflichtet, solche Handlungen zu unterlassen, die zu einer Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit wegen Betrugs, Untreue, Insolvenzstraftaten, Verstößen gegen Vorschriften zum Schutze des Wettbewerbs, Vorteilsgewährung oder Bestechlichkeit führen können.
 
9. Jedes Verhalten, das einen Kartellverstoß, korruptes Verhalten, unerwünschte Annahme von Geschenken im dienstlichen Umfeld, Preisabsprachen mit Mitbewerbern oder einen sonstigen schwerwiegenden Verstoß gegen dieses Bekenntnis darstellt oder einen solchen Verstoß unterstützt, ist ausnahmslos untersagt.
 
Diese COMPLIANCE-RICHTLINIE wurde vom Vorstand des EUFOB beschlossen und tritt mit 12.Dezember 2021 in Kraft.
 
 
 
Datenschutzeinstellungen
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.
Datenschutzeinstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.
Zurück
Unbedingt erforderlich (1)
Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.
Cookie-Informationen anzeigen
Datenschutzeinstellungen
Speichert die Auswahl der Datenschutzeinstellungen.
Leistung (1)
Diese Cookies dienen zur Statistik. Informationen werden anonym erfasst. Diese Informationen helfen uns zu verstehen, wie unsere Besucher unsere Website nutzen.
Cookie-Informationen anzeigen
Matomo
Diese Cookies werden vom Website-Betreiber für Website-Analysen gesetzt. Es wird eine anonyme, statistische Auswertung darüber gemacht, wie die Website genutzt wird. Diese Informationen hat ausschließlich der Website Betreiber.